Gerichtsschreiber/ Gerichtsschreiberin

Schweizerisches Bundesgericht BGer

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Auf einen Blick

  • Veröffentlicht:

    18 Mai 2024
  • Pensum:

    80 – 100%
  • Vertrag:

    Festanstellung
  • Arbeitsort:

    Lausanne

80 - 100% / Lausanne


Für die I. strafrechtliche Abteilung sucht das Schweizerische Bundesgericht einen Gerichts-schreiber/eine Gerichtsschreiberin.

Die I. strafrechtliche Abteilung ist für das materielle Strafrecht (ohne Entscheide des Straf- und Massnahmenvollzuges), das Strafprozessrecht (ohne strafprozessuale Zwischenentscheide) sowie strafprozessuale Endentscheide (ohne Nichtanhandnahmeverfügungen und Verfahrens-einstellungen) zuständig.

Ihre Aufgaben

  • Sie erarbeiten Urteilsentwürfe und haben Freude an der präzisen Redaktion bundesgerichtlicher Entscheide in deutscher Sprache

Ihr Profil

  • abgeschlossenes juristisches Hochschul-studium, vorzugsweise mit Anwaltspatent und/oder Doktorat
  • mehrjährige Berufserfahrung als Gerichts-schreiber/Gerichtsschreiberin bei einem eidgenössischen oder kantonalen Gericht und/oder in den Rechtsgebieten der I. strafrechtlichen Abteilung bzw. eine akademische Karriere sind von Vorteil
  • gute aktive Kenntnisse mindestens einer zweiten Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse einer dritten Amts-sprache

Zusätzliche Informationen

Eintritt: 1. September 2024 (oder nach Vereinbarung)
Bewerbungsfrist: 10. Juni 2024

Über uns

Das Schweizerische Bundesgericht bietet interessante und zeitgemässe Arbeitsbedingungen, unter anderem flexible Arbeitszeiten, mobile Arbeitsformen (inklusive Homeoffice) und eine breite Palette von Weiter-bildungsmöglichkeiten. Ihre Funktion als Gerichtsschreiber/Gerichtsschreiberin ermöglicht Ihnen zudem einen regen Gedankenaustausch mit Richtern und Richterinnen sowie mit Kollegen und Kolleginnen.

Diese Funktion ist in der Lohnklasse 26 eingereiht.

Ein Strafregisterauszug sowie ein Auszug aus dem Betreibungsregister werden am Ende des Rekrutierungs-prozesses angefordert.

Schweizerisches Bundesgericht
Avenue du Tribunal-Fédéral 29
CH-1000 Lausanne 14

Absolute Diskretion ist selbstverständlich.

Kontakt

  • Schweizerisches Bundesgericht BGer

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